Januar
Weise mir, Herr, deinen Weg; ich will ihn gehen in Treue zu dir.
(Psalm 86, 11)
Februar
Alles ist erlaubt - aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt - aber nicht alles baut auf. Denkt dabei nicht an euch selbst, sondern an die anderen.
(1.Korinther 10, 23-24)
JAHRESLOSUNG
2012 Jesus Christus spricht:
Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.
(2. Korinther 12,9)
Kirchhöfe | Grabstätten und Gebühren
Für die Kirchhöfe der Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde
Alter St.-Matthäus-Kirchhof, Alter Zwölf-Apostel-Kirchhof, Neuer Zwölf-Apostel-Kirchhof
Generell ist zwischen Wahl- und Reihenstellen zu unterscheiden.
WAHLSTELLEN
Wahlstellen können je nach Lage von den Angehörigen auf den Kirchhöfen ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht wird für die gesamte Grabstätte und für die Dauer von 20 Jahren verliehen. Wahlstellen können zum Ende des Nutzungszeitraums nach 20 Jahren um jeweils 5 oder 10 Jahre verlängert werden. Für die Verlängerungskosten ist die zu diesem Zeitpunkt geltende Grabberechtigungsgebühr maßgebend. Nachbeisetzungen, z.B. von Urnen, sind möglich.
REIHENSTELLEN
Reihenstellen werden von der Kirchhofsverwaltung zugewiesen. Die Zuteilung erfolgt für 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren wird das Grab eingeebnet und neu vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Es sind keine Nachbeisetzungen möglich.