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MONATSSPRUCH
Januar
Weise mir, Herr, deinen Weg; ich will ihn gehen in Treue zu dir.
(Psalm 86, 11) Februar
Alles ist erlaubt - aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt - aber nicht alles baut auf. Denkt dabei nicht an euch selbst, sondern an die anderen.
(1.Korinther 10, 23-24) JAHRESLOSUNG
2012
Jesus Christus spricht:
Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.
(2. Korinther 12,9)
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| Grabstätten und Gebühren | Erd-Gemeinschaftsstelle in Rasen |
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ERD-GEMEINSCHAFTSSTELLE IN RASEN |
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Erd-Gemeinschaftsstellen in Rasen sind Grabstätten in einer gärtnerisch gestalteten gemeinschaftlichen Anlage, welche mit Rasen eingesät wird und somit keine Möglichkeit der individuellen Grabpflege und -gestaltung bietet. Die Gravur der Namen und Lebensdaten auf einer zentralen Tafel ist Bestandteil der Grabstätte. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf von 20 Jahren nicht verlängert werden.
Beisetzungen auf einer Erd-Gemeinschaftsstelle in Rasen sind nur auf dem Alten St.-Matthäus-Kirchhof möglich.
Gebühren:
Für die Beisetzung in einer Erd-Gemeinschaftsstelle in Rasen fallen folgende Gebühren an:
| Grabberechtigungsgebühr: |
220,00 € |
| Bestattungsgebühr inkl. Leistungen bei Trauerfeiern*: |
1030,00 € |
| Vertragsvereinbarung für 20 Jahre gärtnerische Pflege: |
625,00 € |
| gesamt: |
1.875,00 € |
* Bestattungsgebühren inkl. Trägergebühren: 427,00 EUR; Leistungen bei Trauerfeiern: Trauerfeier in der Kapelle für die Dauer von bis zu 30 Minuten 135,00 EUR; Orgel- oder Harmoniumspiel 38,00 EUR; Erstgestaltung bei Reihenstellen 200,00 EUR; Gravur in der Liegeplatte 230,00 EUR
Anmeldung einer Bestattung und Kostenübernahmeerklärung » |
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UNSERE KIRCHHÖFE
Kirchhofsverwaltung
Lutz Mertens
Tel (0 30) 7 81 18 50
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