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MONATSSPRUCH

Mai
Öffne deinen Mund für den Stummen, für das Recht aller Schwachen!
(Sprüche 31,8)

Juni
Gott hat sich selbst nicht unbezeugt gelassen, hat viel Gutes getan und euch vom Himmel Regen und fruchtbare Zeiten gegeben, hat euch ernährt und eure Herzen mit Freude erfüllt.
(Apostelgeschichte 14, 17)

Juli
Fürchte dich nicht! Rede nur, schweige nicht! Denn ich bin mit dir.
(Apostelgeschichte 18, 9.10)

JAHRESLOSUNG
2013
Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir.
(Hebräer 13, 14)


 
Grabstätten und Gebühren | Urnen-Wahlstelle (kleine und große)
 
URNEN-WAHLSTELLE (KLEINE UND GROSSE)

Urnenstellen sind Wahlgräber und können zweistellig (kleine Urnenwahlstelle) oder vierstellig (große Urnenwahlstelle) erworben werden. Die Grabstätte kann vor Ort ausgesucht werden. Das Nutzungsrecht an Urnenstellen wird für 20 Jahre vergeben. Wahlstellen können zum Ende des Nutzungszeitraums nach 20 Jahren um jeweils 5 oder 10 Jahre verlängert werden. Für die Verlängerungskosten ist die zu diesem Zeitpunkt geltende Grabberechtigungsgebühr maßgebend.


Gebühren:

Für die Beisetzung in einer kleinen Urnenstelle fallen folgende Gebühren an:

Grabberechtigungsgebühr: 420,00 €
Bestattungsgebühr inkl. Leistungen bei Trauerfeiern*: 268,00 €
gesamt: 688,00 €

Für die Beisetzung in einer großen Urnenstelle fallen folgende Gebühren an:

Grabberechtigungsgebühr: 740,00 €
Bestattungsgebühr inkl. Leistungen bei Trauerfeiern*: 268,00 €
gesamt: 1.008,00€


Bestattungsgebühren: 87,00 EUR; Leistungen bei Trauerfeiern: Trauerfeier in der Kapelle für die Dauer von bis zu 30 Minuten 135,00 EUR, alternativ: stilles Gedenken in der Kapelle für die Dauer von bis zu 15 Minuten 50,00 EUR; Orgel- oder Harmoniumspiel 38,00 EUR; Merkschild 8,00 EUR

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