Urnenreihenstellen sind einstellige Urnenreihengräber. Sie werden der Reihe nach vom Kirchhof vergeben. Die Zuteilung erfolgt für 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren wird das Grab eingeebnet und neu vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Gebühren:
Für die Beisetzung in einer Urnen-Reihenstelle fallen folgende Gebühren an:
Alter und Neuer Zwölf Apostel Kirchhof:
| Grabberechtigungsgebühr: |
200,00 € |
| Bestattungsgebühr inkl. Leistungen bei Trauerfeiern*: |
364,00 € |
| gesamt: |
564,00 € |
Alter St.MatthäusKirchhof
| Grabberechtigungsgebühr: |
200,00 € |
| Bestattungsgebühr inkl. Leistungen bei Trauerfeiern*: |
365,00 € |
| Liegendes Grabmal mit Namensnennung: |
196,00 € |
| gesamt: |
760,00 € |
* Bestattungsgebühren: 87,00 EUR; Leistungen bei Trauerfeiern: Trauerfeier in der Kapelle für die Dauer von bis zu 30 Minuten 135,00 EUR, alternativ: stilles Gedenken in der Kapelle für die Dauer von bis zu 15 Minuten 50,00 EUR; Orgel- oder Harmoniumspiel 38,00 EUR; Erstgestaltung bei Reihenstellen 96,00 EUR; Merkschild 8,00 EUR
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