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MONATSSPRUCH

Januar
Weise mir, Herr, deinen Weg; ich will ihn gehen in Treue zu dir.
(Psalm 86, 11)

Februar
Alles ist erlaubt - aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt - aber nicht alles baut auf. Denkt dabei nicht an euch selbst, sondern an die anderen.
(1.Korinther 10, 23-24)

JAHRESLOSUNG
2012
Jesus Christus spricht:
Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.
(2. Korinther 12,9)


 
Grabstätten und Gebühren | Urnen-Gemeindestelle
 
URNEN-GEMEINDESTELLE

Unter Beisetzung auf einer Urnen-Gemeindestelle versteht man die vom Verstorbenen oder dessen Angehörigen verfügte Beisetzung in einer gärtnerisch gestalteten gemeinschaftlichen Anlage. Sie bietet somit keine Möglichkeit der individuellen Grabpflege und -gestaltung. Die Gravur der Namen und Lebensdaten auf einer zentralen Tafel ist Bestandteil der Grabstätte. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf von 20 Jahren verlängert werden. Die Trauerfeier sollte durch eine/n Pfarrer/in gehalten werden.
Beisetzungen in einer Urnen-Gemeindestelle sind nur auf dem Alten Zwölf-Apostel-Kirchhof möglich.


Gebühren:
Für die Beisetzung in einer Urnen-Gemeindestelle fallen folgende Gebühren an:

Grabberechtigungsgebühr: 200,00 €
Bestattungsgebühr inkl. Leistungen bei Trauerfeiern*: 356,00 €
Vertragsvereinbarung für 20 Jahre gärtnerische Pflege: 279,80 €

Namensgravur in der Wandtafel                                         

241,50 €

gesamt: 1077,30 €

Bestattungsgebühren: 87,00 EUR; Leistungen bei Trauerfeiern: Aufbahrung in der Kapelle (auch bei stiller Beisetzung) für die Dauer von bis zu 30 Minuten 135,00 EUR; Orgel- oder Harmoniumspiel 38,00 EUR; Erstgestaltung bei Reihenstellen: 96,00 EUR

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