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MONATSSPRUCH
Januar
Weise mir, Herr, deinen Weg; ich will ihn gehen in Treue zu dir.
(Psalm 86, 11) Februar
Alles ist erlaubt - aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt - aber nicht alles baut auf. Denkt dabei nicht an euch selbst, sondern an die anderen.
(1.Korinther 10, 23-24) JAHRESLOSUNG
2012
Jesus Christus spricht:
Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.
(2. Korinther 12,9)
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| Grabstätten und Gebühren | Urnenkammer (Kolumbarium) |
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URNENKAMMER (KOLUMBARIUM) |
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Die Urnenkammer ist eine Alternative zur anonymen Bestattung und ermöglicht eine Trauer ohne hinzukommende Pflegeverpflichtungen. Kolmbariumsnischen sind Wahlgräber. Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren verliehen. Wahlstellen können zum Ende des Nutzungszeitraums nach 20 Jahren um jeweils 5 oder 10 Jahre verlängert werden. Für die Verlängerungskosten ist die zu diesem Zeitpunkt geltende Grabberechtigungsgebühr maßgebend. Bereits zu Lebzeiten kann man eine Urnennische in den Kolumbarien (ehemals Mausoleen) des Alten St.-Matthäus-Kirchhofs erwerben. Die Nischen werden mit einer Steinplatte verschlossen und mit den Namen der Verstorbenen versehen. Die Kosten für eine Glas- oder Steinplatte ist in den Gebühren enthalten. Das Aufstellen von Blumenschmuck in der Urnenkammer ist erlaubt.
Beisetzungen in einer Urnenkammer sind nur auf dem Alten St.-Matthäus-Kirchhof möglich.
Gebühren:
Für die Beisetzung in einer Urnenkammer (Kolumbarium) fallen folgende Gebühren an:
| Grabberechtigungsgebühr: |
660,00 € |
| Bestattungsgebühr inkl. Leistungen bei Trauerfeiern*: |
670,00 € |
| gesamt: |
1.330,00 € |
* Bestattungsgebühren: 80,00 EUR; Leistungen bei Trauerfeiern: Aufbahrung in der Kapelle (auch bei stiller Beisetzung) für die Dauer von bis zu 30 Minuten 135,00 EUR; Orgel- oder Harmoniumspiel 38,00 EUR; Schlüssel für Mausoleum 26,00 EUR; Verschlussplatte für Urnenkammer 336,00 EUR; Grabmalsgebühr für Verschlussplatte 55,00 EUR
Anmeldung einer Bestattung und Kostenübernahmeerklärung »
Friedhofsgebührenordnung 2007 » |
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