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MONATSSPRUCH
Januar
Weise mir, Herr, deinen Weg; ich will ihn gehen in Treue zu dir.
(Psalm 86, 11) Februar
Alles ist erlaubt - aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt - aber nicht alles baut auf. Denkt dabei nicht an euch selbst, sondern an die anderen.
(1.Korinther 10, 23-24) JAHRESLOSUNG
2012
Jesus Christus spricht:
Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.
(2. Korinther 12,9)
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| Grabstätten und Gebühren | Grabpatenschaften |
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Für die Erhaltung von Grabmalen und Grabstätten können Patenschaftsverträge abgeschlossen werden, in dem sich der Pate/die Patin zur Instandsetzung und laufenden Unterhaltung von Grabmal und Grabstelle verpflichtet.
Diese Grabstätten können Sie im Rahmen einer Grabpatenschaft übernehmen und für Beisetzungen nutzen. Bis zu einer Beisetzung müssen Sie keine Nutzungsgebühr zahlen. Als Pate/Patin erhalten Sie das Grabmal kostenlos; Sie sorgen jedoch für den Erhalt der Baulichkeiten und gärtnerisch gestalteten Anlage. In der Kirchhofsverwaltung liegt eine Liste mit Grabstätten aus, die für Patenschaften ausgewiesen sind. Dort erfahren Sie auch alles über die Größe der Grabstätten sowie ihre sonstigen Eigenschaften. Patenschaftsgräber sind Wahlgrabstätten. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Tag der Beisetzung und dauert 20 Jahre. Nach Ablauf von 20 Jahren kann das Nutzungsrecht verlängert werden.
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UNSERE KIRCHHÖFE
Kirchhofsverwaltung
Lutz Mertens
Tel (0 30) 7 81 18 50
Fax (0 30) 7 88 34 35
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