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MONATSSPRUCH
Januar
Weise mir, Herr, deinen Weg; ich will ihn gehen in Treue zu dir.
(Psalm 86, 11) Februar
Alles ist erlaubt - aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt - aber nicht alles baut auf. Denkt dabei nicht an euch selbst, sondern an die anderen.
(1.Korinther 10, 23-24) JAHRESLOSUNG
2012
Jesus Christus spricht:
Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.
(2. Korinther 12,9)
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| Grabstätten und Gebühren | Erdbestattung "Garten der Sternenkinder" |
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ERDBESTATTUNG "GARTEN DER STERNENKINDER" |
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Erdbestattungen im „Garten der Sternenkinder“ sind Reihengräber und grundsätzlich einstellig. Sie werden der Reihe nach vom Kirchhof vergeben. Die Zuteilung erfolgt für 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren wird das Grab eingeebnet und neu vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind nicht möglich. Über die eingeschränkten Möglichkeiten der Grabgestaltung informieren Sie sich bitte bei der Kirchhofsverwaltung.
Gebühren:
Für die Erdbestattung im „Garten der Sternenkinder“ fallen folgende Gebühren an:
| Grabberechtigungsgebühr: |
55,00 € |
Bestattungsgebühr inkl. Leistungen bei Trauerfeiern*: |
214,75 € |
gesamt: |
269,75 € |
* Bestattungsgebühren inkl. Trägergebühren: 106,75 EUR; Leistungen bei Trauerfeiern: Stilles Gedenken in der Kapelle für die Dauer von bis zu 15 Minuten 50,00 EUR; Erstgestaltung bei Reihenstellen 50,00 EUR; Merkschild 8,00 EUR
Anmeldung einer Bestattung und Kostenübernahmeerklärung »
Friedhofsgebührenordnung 2007 » |
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UNSERE KIRCHHÖFE
Kirchhofsverwaltung
Lutz Mertens
Tel (0 30) 7 81 18 50
Fax (0 30) 7 88 34 35
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