Internet-Informationsangebot der Ev. Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde, Berlin
Druckfassung am 23.05.2013, 20.58 Uhr, von:
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| Grabstätten und Gebühren | Grabpatenschaften |
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Für die Erhaltung von Grabmalen und Grabstätten können Patenschaftsverträge abgeschlossen werden, in dem sich der Pate/die Patin zur Instandsetzung und laufenden Unterhaltung von Grabmal und Grabstelle verpflichtet.
Diese Grabstätten können Sie im Rahmen einer Grabpatenschaft übernehmen und für Beisetzungen nutzen. Bis zu einer Beisetzung müssen Sie keine Nutzungsgebühr zahlen. Als Pate/Patin erhalten Sie das Grabmal kostenlos; Sie sorgen jedoch für den Erhalt der Baulichkeiten und gärtnerisch gestalteten Anlage. In der Kirchhofsverwaltung liegt eine Liste mit Grabstätten aus, die für Patenschaften ausgewiesen sind. Dort erfahren Sie auch alles über die Größe der Grabstätten sowie ihre sonstigen Eigenschaften. Patenschaftsgräber sind Wahlgrabstätten. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Tag der Beisetzung und dauert 20 Jahre. Nach Ablauf von 20 Jahren kann das Nutzungsrecht verlängert werden.
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