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Weise mir, Herr, deinen Weg; ich will ihn gehen in Treue zu dir.
(Psalm 86, 11)

Februar
Alles ist erlaubt - aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt - aber nicht alles baut auf. Denkt dabei nicht an euch selbst, sondern an die anderen.
(1.Korinther 10, 23-24)

JAHRESLOSUNG
2012
Jesus Christus spricht:
Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.
(2. Korinther 12,9)


 

Ein Garten für die "Sternenkinder"

Die eigenen Kinder überleben – ein furchtbarer Gedanke. Für einige El-tern wird er zur bitteren Tatsache. Die Trauer ist überwältigend groß. Freunde, Verwandte und Bekannte trauern mit, fühlen mit und können doch kaum helfen. Manche Kinder sterben noch im Mutterleib oder kurz nach der Geburt. Dann erfahren die Eltern von ihren Mitmenschen nicht immer den Beistand, dessen sie bedürfen. Eine Fehlgeburt – na ja, das kommt vor. Tränen, Trauer, si-cher – aber wenn der Hormonspiegel wieder normal ist, sollte das Leben doch weitergehen. Oder?
Auch der Gesetzgeber folgt dieser herzlosen Einschätzung. Tot geborene oder früh verstorbene Kin-der, deren Gewicht unter 1.000 g liegt, unterliegen nicht der Bestat-tungspflicht. Nicht nur betroffene Eltern finden dies fragwürdig.
Vor gut einem Jahr hat sich aus dem Verein EFEU e. V. heraus eine Projektinitiative gebildet mit dem Ziel, diesen tot geborenen oder früh verstorbenen Kindern bis zum Lebensalter von 12 Monaten ein würdiges Begräbnis und den hinter-bleibenden Eltern eine Stätte des Ge-denkens zu verschaffen: das Projekt „Garten der Sternenkinder“. Am 20. April dieses Jahres wurde das Grä-berfeld für die Sternenkinder auf dem Alten St.-Matthäus-Kirchhof feierlich eingeweiht.
Das zentrale Grabmal wurde von der Stahnsdorfer Künstlerin Thekla Furch geschaffen. Die Säulen aus gebranntem Ton sind in Turm-zimmer gegliedert, in denen aus Ton gebrannte Kinderfiguren ihr Domizil bezogen haben. Sie laden in ihrer Vielgestaltigkeit zum Beobachten und Verweilen ein.
Vor den Säulen liegt, in Krei-sen angeordnet, das Gräberfeld. Jede einzelne der knapp 80 Grabstellen hat, je nach ihrer Anordnung im Kreis, eine Fläche von 0,16 m² bis 0,5 m². Hier sind die Eltern frei, das Grab ihres Kindes mit kleinen Grab- und Gedenkmälern nach eigenen Wünschen zu gestalten. Die Künstle-rin hat in gestalterischer Anlehnung an das große Grabmal dazu kleine Skulpturen geschaffen, die sie an die interessierten Eltern gegen eine Auf-wandsentschädigung abgibt.
Drei Elternpaare haben ihr „Sternenkind“ bislang im Garten der Sternenkinder bestattet. Beratung und weitere Auskünfte erteilt unsere Kirchhofsverwaltung.

Friederike Kapp, Lutz Mertens | Gemeindemagazin 25

 
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