Erdwahlstelle

 

Doppelwahlstelle

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, deren Lage im Einvernehmen zwischen der Kirchhofsverwaltung und den Angehörigen festgelegt wird. Das Nutzungsrecht wird für die gesamte Grabstätte und für die Dauer von 20 Jahren verliehen. Wahlstellen können zum Ende des Nutzungszeitraums nach 20 Jahren um jeweils 5 oder 10 Jahre fortlaufend verlängert werden. Für die Verlängerungskosten ist die zu diesem Zeitpunkt geltende Grabberechtigungsgebühr maßgebend. Erd-Wahlstätten können ein- oder mehrstellig erworben werden. Außerdem sind Beisetzungen von bis zu 2 Urnen je Grabstelle möglich.

Auf folgenden Kirchhöfen angeboten: Alter-Zwölf-Apostel, Neuer Zwölf-Apostel, Alter St.-Matthäus.

Gebühren:
Für die Erdbeisetzung in einer Einzelwahlstelle fallen folgende Gebühren an:

Grabberechtigungsgebühr (für 20 Jahre):

 

mit stillem Gedenken in der Kapelle

2.131,00 €

mit Trauerfeier in der Kapelle

2.222,00 €


Für die Erdbeisetzung in einer Doppelwahlstelle fallen folgende Gebühren an:

Grabberechtigungsgebühr (für 20 Jahre):

 

mit stillem Gedenken in der Kapelle

3.391,00 €

mit Trauerfeier in der Kapelle

3.482,00 €

 

Einzelwahlstelle

 

 

 

Kontakt Bestattungsannahme

Gitta Lock

Bestattungsannahme

Zwölf-Apostel-Kirchhofsverwaltung

Kolonnenstr. 24-25


10829 Berlin



Lock@zwoelf-apostel-berlin.de​

Sprechzeiten