Erdreihengrab in Rasen

 

Erd-Reihenstellen sind Reihengräber und grundsätzlich einstellig. Sie werden der Reihe nach vom Kirchhof vergeben und mit Rasen eingesät. Die Zuteilung erfolgt für 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren wird das Grab eingeebnet und neu vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind nicht möglich.

Auf folgenden Kirchhöfen angeboten: Alter-Zwölf-Apostel, Neuer Zwölf-Apostel, Alter St.-Matthäus.


Gebühren:

Für die Beisetzung in einer Erd-Reihenstelle in Rasen fallen folgende Gebühren an:

Grabberechtigungsgebühr (für 20 Jahre):

 

ohne Feierleistung

 1.671,00 €

inklusive Feierleistung

1.762,00 €