Erdwegestelle
Erdwegestellen können ein- oder mehrstellig an einem der Wege auf den Friedhöfen erworben werden. Sie sind Wahlgrabstätten. Das Nutzungsrecht wird für die gesamte Grabstätte und für die Dauer von 20 Jahren verliehen. Wahlstellen können zum Ende des Nutzungszeitraums nach 20 Jahren um jeweils 5 oder 10 Jahre verlängert werden. Für die Verlängerungskosten ist die zu diesem Zeitpunkt geltende Grabberechtigungsgebühr maßgebend. Außerdem sind Beisetzungen von bis zu 2 Urnen je Grabstelle möglich.
Auf folgenden Kirchhöfen angeboten: Alter-Zwölf-Apostel, Neuer Zwölf-Apostel, Alter St.-Matthäus.
Gebühren:
Für die Erdbeisetzung in einer Einzel-Wegestelle fallen folgende Gebühren an:
Grabberechtigungsgebühr (für 20 Jahre): |
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mit stillem Gedenken in der Kapelle | 2.351,00 € |
mit Trauerfeier in der Kapelle | 2.442,00 € |
Für die Erdbeisetzung in einer Doppel-Wegestelle fallen folgende Gebühren an:
Grabberechtigungsgebühr (für 20 Jahre): |
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mit stillem Gedenken in der Kapelle | 3.831,00 € |
mit Trauerfeier in der Kapelle | 3.922,00 € |
Kontakt Bestattungsannahme
Gitta Lock
Bestattungsannahme
Zwölf-Apostel-Kirchhofsverwaltung
Kolonnenstr. 24-25
10829 Berlin
Lock@zwoelf-apostel-berlin.de