Garten der Sternenkinder
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Erdbestattungen im „Garten der Sternenkinder“ sind Rasen-Reihengräber und grundsätzlich einstellig. Sie werden der Reihe nach vom Kirchhof vergeben. Die Zuteilung erfolgt für 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren wird das Grab eingeebnet und neu vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind nicht möglich. Über die eingeschränkten Möglichkeiten der Grabgestaltung informieren Sie sich bitte bei der Kirchhofsverwaltung. Gebühren: Für die Erdbestattung im „Garten der Sternenkinder“ fallen folgende Gebühren an:
Beschriftung der Lebensdaten: Der Auftrag zur Beschriftung muss separat an die Firma Scherhag gehen. Die dafür anfallenden Kosten sind nicht in den Gebühren enthalten. Bitte beachten Sie bitte §15 des Berliner Bestattungsgesetzes. |