Urnenwahlgrab (2er & 4er)

4er Urnenwahlgrab

Urnenwahlgräber können zweistellig (kleine Urnenwahlstelle) oder vierstellig (große Urnenwahlstelle) erworben werden. Die Grabstätte kann vor Ort ausgesucht werden. Das Nutzungsrecht an Urnenwahlgräbern wird für 20 Jahre vergeben. Wahlstellen können zum Ende des Nutzungszeitraums nach 20 Jahren um jeweils 5 oder 10 Jahre fortlaufend verlängert werden. Für die Verlängerungskosten ist die zu diesem Zeitpunkt geltende Grabberechtigungsgebühr maßgebend.

Auf folgenden Kirchhöfen angeboten: Alter-Zwölf-Apostel, Neuer Zwölf-Apostel, Alter St.-Matthäus.
 

Gebühren:

Für die Beisetzung in einem 2er Urnenwahlgrab fallen folgende Gebühren an:

Grabberechtigungsgebühr (für 20 Jahre):

 

stille Abschiednahme in der Kapelle

  889,00 €

inklusive Trauerfeier & Organist

974,00 €

Für die Beisetzung in einem 4er Urnenwahlgrab fallen folgende Gebühren an:

Grabberechtigungsgebühr (für 20 Jahre):

 

stille Abschiedbnahme in der Kapelle

  1.169,00 €

inklusive Trauerfeier & Organist

1.254,00 €

2er Urnenwahlgrab