Entscheidung zur Homo-Ehe: Gleich vor Altar in Gemeinde!

Entscheidung zur Homo-Ehe: Gleich vor Altar in Gemeinde!

Entscheidung zur Homo-Ehe: Gleich vor Altar in Gemeinde!

# Neues aus der EKBO

Entscheidung zur Homo-Ehe: Gleich vor Altar in Gemeinde!

Foto: Thorsten Wittke, EKBO.



Landessynode will Gottesdienste zur Segnung zweier Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft mit Traugottesdiensten gleichstellen



In dem Beschluss der Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz am 25. April 2015 heißt es:



„Die Landessynode beabsichtigt, auf der Frühjahrssynode 2016 die Gottesdienste zur Segnung von Menschen, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, Traugottesdiensten liturgisch und rechtlich gleichzustellen.“




Die Kirchenleitung wird beauftragt bis dahin unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und liturgische Ordnungen und Texte zu erarbeiten sowie die kirchlichen Rechtsvorschriften anzupassen. Dieses soll im Gespräch mit den Kirchengemeinden und in der Ökumene begleitet werden.



Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg hatte 2002 beschlossen, dass Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und um den Segen Gottes für ihren gemeinsame Weg bitten wollen, eine Andacht mit Fürbitte und Segenszuspruch feiern können.



Berlin, 25. April 2015



Dies könnte Sie auch interessieren

0
Feed

  Evangelische Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde   ·   An der Apostelkirche 1, 10783 Berlin       030 / 263 981-0       info@zwoelf-apostel-berlin.de