02/07/2024 0 Kommentare
Künftig ein Traugottesdienst für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner
Künftig ein Traugottesdienst für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner
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Künftig ein Traugottesdienst für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner
Evangelische Kirche beschließt Gesetz zur Gleichstellung von Partnerschaften
In Berlin, Brandenburg und Ostsachsen können homosexuelle Paare ab dem 1. Juli auch kirchlich heiraten. Die Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat dafür am 9. April in Berlin mit überwältigender Mehrheit ein Kirchengesetz zur Gleichstellung von Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern in Traugottesdiensten beschlossen. Die Landeskirche ist damit nach Hessen und Nassau und der rheinischen Kirche die dritte der bundesweit 20 EKD-Mitgliedskirchen, die eingetragene Lebenspartnerschaften bei
kirchlichen Hochzeiten mit klassischen Ehepaaren gleichstellt.
Im Kirchenparlament wurde kurz vor der Abstimmung eine geheime Wahl beschlossen. Dabei stimmten 91 Synodale für die Gleichstellung Homosexueller bei kirchlichen Trauungen, zehn stimmten dagegen, vier enthielten sich. Damit wurden auch die Ergänzung zur Trauagende und die Anpassung der kirchlichen Rechtsvorschriften beschlossen.
In seinem Ablauf wird der eine Traugottesdienst wie der bisherige Gottesdienst zur Eheschließung zwischen Mann und Frau aussehen. Es wird ein Trauversprechen und einen Ringwechsel geben. Der Gottesdienst wird durch eine Eintragung ins Kirchenbuch dokumentiert.
Eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, die ihre Partnerschaft seit 2002 in der EKBO haben segnen lassen, können dies nachträglich auf Antrag beider Partner in die Traubücher eintragen lassen.
Die Landessynode hatte auf der Frühjahrssynode 2015 beschlossen, die Gottesdienste zur Segnung von Menschen, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, Traugottesdienste liturgisch und rechtlich gleichzustellen. Die Kirchenleitung erarbeitete dazu die notwendigen Ergänzungen und begleitete den Prozess mit einem
Konsultationsprozess innerhalb der Landeskirche und mit Gesprächen mit den ökumenischen Gesprächspartnern.
Text: Ev. Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg
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