Urnenreihengrab

Urnenreihenstellen sind einstellige Urnenreihengräber. Sie werden der Reihe nach von der Kirchhofsverwaltung vergeben. Die Zuteilung erfolgt für 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren wird das Grab eingeebnet und neu vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden ausserdem sind keine Nachbeisetzungen möglich.

Auf folgenden Kirchhöfen angeboten: Alter-Zwölf-Apostel, Neuer Zwölf-Apostel.


Gebühren:
Für die Beisetzung in einer Urnen-Reihenstelle fallen folgende Gebühren an:

Grabberechtigungsgebühr (für 20 Jahre):

 

stille Abschiednahme in der Kapelle

  669,00 €

inklusive Trauerfeier & Organist

754,00 €